Die EU und das unersättliche Streben nach der Mehrung des Steueraufkommens

europa-steuern.jpg - 13.36 kB

Auch die letzte Absage an eine EU Finanztransaktions- und CO2-Steuer kann die EU-Kommission nicht bremsen, immer wieder neue Belastungen anzupreisen. Diesmal eine Digitalsteuer, sogar an einer Robot(er)steuer wird herumgemodelt. Das Steueraufkommen ist in den letzten 20 Jahren um weit über 100% gestiegen. Um fast 150% die Unternehmenssteuern. Da kann von einer „Erodierung“ der Steuereinnahmen, die als Rechtfertigung herhalten soll, keine Rede sein.

 

Bei den Steuerzahlern kommt überhaupt nicht gut an, wenn immer nur an der Steuerschraube nach oben gedreht wird.

Der Europäische Bund der Steuerzahler, kurz TAE (Taxpayer‘s Association of Europe) setzt seit jeher alles daran, damit es nicht so weit kommt.

https://www.belgieninfo.net/fuer-steuerwettbewerb-in-europa/

An sich ist die EU für solche Abgaben gar nicht zuständig. Man glaubt aber, wenn niemand dagegen ist, kann man es versuchen. In der Vergangenheit war eine Einstimmigkeit unter den Mitgliedsländern bei solchen Vorstößen aber stets chancenlos. Es ist schon kühn, solche Themen überhaupt auf eine Tagesordnung zu setzen.

Die Digitalsteuer soll in Höhe von 3% auf den Umsatz erhoben werden. Ohne die Möglichkeit des Abzugs von Betriebsausgaben. Das käme einem Zoll gleich. Es wird befürchtet, dass damit der Handelskrieg von Donald Trump nur noch mehr Schwung bekommt.

GKKB/ die Gemeinsame (Konsolidierte) Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage

Nachdem der erste Anlauf gescheitert ist, soll die Neuauflage der GKKB jetzt obligatorisch für die größten Unternehmensgruppen in der EU werden. Für andere Unternehmen bleibt sie optional. Danach werden sich Steuerberater also mit 2 unterschiedlichen Steuersystemen herumschlagen müssen.

Als Begründung für die Regelung dient die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Die Anpassung von Kontenrahmen und – plänen in den Ländern, wo Niederlassungen betrieben werden, sollen vergleichbar und damit besser lesbar werden. Ob das genügt, die Steuertricksereien internationaler Konzerne zu unterbinden, erscheint fraglich. Gerade die grossen internationalen Konzerne tun sich leichter als alle anderen Unternehmen, das Steuergefälle auf der Welt auszunutzen. Sie werden ihren steuerlichen Sitz nach dem Brexit einfach nach Großbritannien oder in ein anderes Land außerhalb Europas verlegen. An den Grenzen Europas verlieren auch die besten EU-Regeln ihre Geltung.

So manches Unternehmen läuft dazu das Risiko, höher besteuert zu werden, wenn sich Veränderungen der Bemessungsgrundlage zugunsten von Hochsteuerländern auswirken würde.

Die Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage ist der erste Schritt in Richtung Steuerharmonisierung. Damit wird der Steuerwettbewerb, der Garant für niedrige Steuern, eingeschränkt.

Dabei ist auch in diesem Fall die Kompetenz der EU dafür nicht ganz eindeutig.

Auch wenn eine gemeinsame Bemessungsgrundlage das Steuersystem vereinfachen kann. Es ist aber illusorisch, zu glauben, was aber über hundert Jahre gewachsen ist, könne einfach über Bord geworfen werden. Unterschiedliche Regeln für Gewinnermittlung, Betriebsausgaben Abschreibung, Rückstellungen, Verlustabzug bis hin zu Repräsentationskosten. In Ländern wie Frankreich oder Belgien geht man einfach weit großzügiger als anderswo mit der Abzugsfähigkeit von Essen und Trinken um.

Es wird daher wohl auch in diesem Fall an der notwendigen Einstimmigkeit fehlen. Nicht nur Luxemburg und Irland haben sich bereits widersetzt.

BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)

Unter dieser niedlichen Abkürzung werden die Maßnahmen der OECD mit ihren 36 Mitgliedstaaten gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung zusammengefasst. Die Steuerzahler fordern Steuergerechtigkeit. Viele Maßnahmen haben daher zum Ziel, die großen Weltunternehmen Google, Facebook, Amazon, Starbucks und ähnliche zur Steuerdisziplin zu zwingen. Nicht zufällig. Solche Namen versprechen ziemliche Medienwirksamkeit. Die EU hat sich dem Maßnahmenkatalog der OECD weitgehend angeschlossen und noch einiges draufgelegt.

Zu dem Paket zählt z.B. der automatische Informationsaustausch so über alle ausländischen Konten und Kapitaleinkünfte der Steuerzahler. Oder über mit Finanzämtern in anderen Ländern und einzelnen Unternehmen ausgehandelte zu vorteilhafte sog. „Steuervorbescheide“. Aber auch die Pflicht von Beratern, grenzüberschreitende Steuervermeidung und -hinterziehung ihrer Mandanten an die Behörden zu verraten.

Damit soll den über die Grenzen hinweg aktiven Unternehmen das Steuersparen so richtig vergällt werden. Eigentlich sollten aber doch gerade diese als Vorbild für Europa dienen.

Mit der Anti Tax Avoidance Directive soll es z.B. Unternehmensgruppen an den Kragen gehen, die an ein Mitglied in einem Hochsteuerland Geld gegen hohe Zinsen ausleihen, mit denen dann der Gewinn geschmälert werden soll.

Mit der Wegzugsbesteuerung soll verhindert werden, dass Vermögenswerte wie geistiges Eigentum und Patente außer Landes in ein Niedrigsteuerland verbracht werden.

Mit der Hinzurechnungsteuer soll verhindert werden, dass Unternehmen Profite einfach in Niedrigsteuerländer verlagern. So kann man sie im Herkunftsland weiterhin belasten.

Dividenden und Kapitalerträge aus Drittländern sind von der Steuer oft ganz befreit, und manchmal dazu nochmals beim Empfänger des Geldsegens. Abhängig davon, ob eine Gesellschaft in den verschiedenen Ländern als Personen- oder Kapitalgesellschaft angesehen wird, können Steuervorteile entstehen. All diese Vergünstigungen sollen jetzt abgeschafft werden.

Wenn aber der Europäische Gerichtshof urteilte, jeder kann sich niederlassen, wo immer er will. Und wenn einziger Grund die niedrigen Steuern sind. Dann leuchtet kaum ein, warum das Steuergefälle zwischen den Ländern nicht mehr genutzt werden darf.

Dazu treffen die Maßnahmen manchmal die Falschen. Die Regelung zum automatischen Informationsaustausch hat viele Rentner in Furcht und Schrecken versetzt. Viele haben in Luxemburg Geld angelegt. Der Verlockung, dort etwas mehr Zinsen herauszuschlagen, konnten auch Senioren kaum widerstehen. Schließlich wurde ja dazu aufgefordert, die Kapitalfreiheit in Europa zu nutzen. Die Hoffnung auf den großen Zinsertrag war von kurzer Dauer. Alsbald hat Luxemburg damals aufgrund europäischem Druck hin, die Kapitalertragsteuer auf 30% erhöht. Davon ging dann auch ein erheblicher Teil pauschal an die deutsche Finanzkasse. Dennoch bekamen die Betagten Post von ihrem heimischen Finanzamt. Von der Steuerabteilung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wegen dem Informationsaustausch bestens informiert. Vor allem wollte man wissen, woher die in Luxemburg angelegten Reserven fürs Alter herkommen. Es könnte sich ja schließlich um Schwarzgeld handeln. Dazu kam aber ein Steuerbescheid mit der Aufforderung, die Steuer auf die Zinsen nochmals in der Heimat zu versteuern. Klar, man muss dort die Steuer zahlen, wo man wohnt. Wegen der möglichen doppelten Belastung sollte das Finanzamt in solchen Fällen aber besondere Nachsicht üben.

Schade, dass die EU versäumt hat, rechtzeitig gegen die längst bekannten „cum ex“ Strategien vorzugehen. Viele Finanzämter in Europa haben sich von reichen Kapitalanlegern in den Mitgliedsländern reinlegen lassen. Der Schaden für die Finanzkasse: rund 55 Milliarden. Da fallen die Zinsen der Rentner nicht mehr ins Gewicht.

Umsatzsteuer

Die auf EU- Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems haben zum Ziel, das derzeitige Mehrwertsteuersystem weniger betrugsanfällig und einfacher für Unternehmen zu machen.  Immerhin gehen den Finanzkassen durch grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug rund 50 Mrd € jährlich verloren.

Besonders hoch ist der Verlust in Italien. Weit weniger davon betroffen ist dagegen Deutschland.

Erleichtert wird der Betrug, weil der Exporteur bei einem Verkauf an einen Händler im Ausland von der Umsatzsteuer befreit ist.

Wäre er nicht befreit, müsste er Umsatzsteuer verlangen. Er würde sich bemühen, damit seine Rechnung vom Kunden im Nachbarland schnellstmöglich bezahlt wird. Denn die Umsatzsteuer auf dem Kaufpreis muss er pünktlich an das Finanzamt abführen. Er handelt im Grunde als Steuereintreiber des Finanzamts.

Werden jetzt Handys, MP3 Player oder Tablets oder Fahrzeugteile auch in großen Mengen von Deutschland nach Italien verkauft, bekommt der italienische Fiskus zunächst davon nichts mit. Dort sind die Buschtrommeln nicht so laut. Daher kann der Importeur die Ware in Italien mit Mwst eilig weiterverkaufen, die Mwst behalten und seine Firma schliessen. Ist der Endabnehmer, an den weiterverkauft wurde, wieder ein Händler kann dieser vom italienischen Staat dazu sogar die Vorsteuer zurückverlangen. Dreist und mit viel Raffinesse wird eine neue Firma gegründet, und der Schwindel beginnt von neuem.

Würde der steuertreue Exporteur aus Deutschland aber wie oben beschrieben die italienische Umsatzsteuer für das italienische Finanzamt einkassieren, bekäme die italienische Finanzkasse ziemlich zügig ihre Steuern. Die Betrüger gingen leer aus.

So die vorgeschlagenen neuen Regeln. Stellt sich nur die Frage, warum die deutschen Händler, diesen Dienst übernehmen sollen. Hinzu kommt, dass sie die Umsatzsteuer für das italienische Finanzamt wegen der schleppenden Zahlungsmoral der Kunden dort meistens vorfinanzieren müssen. Fürs Inkasso werden normalerweise hohe Provisionen fällig. Warum soll der Exporteur von seiner Überweisung der italienischen Umsatzsteuer keinen Einbehalt für diesen Bärendienst zugunsten des italienischen Finanzamts vornehmen dürfen.

Es ist schon schlimm genug, dass der Kaufmann dem Finanzamt ständig beim Steuereintreiben assistiert. Das wird viel zu oft vergessen. Gerade Italiens Haushaltskassenverwalter mit einer übermäßigen Überschuldung machen es uns vor, wie man aus der Pflicht zur Solidarität der anderen Länder größtmöglichen Nutzen zieht.

Walter G. Grupp
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht (DE)
Comptable-fiscaliste agréé IPCF (BE)

Zuerst veröffentlicht auf Belgieninfo am 24/10/2018